AGB

AGB

Mietbedingungen (AGB´s)

 

Nachfolgende Mietbedingungen sind Bestandteil des Ferienwohnungsvermietungsvertrages:

Allgemeines:

Die Firma Norderneyer Wohnungs-Service, Dorota Henin (nachfolgend "NWS") schließt die Mietverträge im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Sie ist nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegen zu nehmen. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht der Vermittler.

Kontoverbindung: Raiffeisen-Volksbank Fresena eG, IBAN: DE88 2836 1592 0102 5244 00, BIC: GENODEF1MAR

 

1. Buchung, Mietvertrag und Anzahlung:

Ihre Buchung kann fern-/ mündlich, schriftlich oder online erfolgen. Bei jeder Buchung oder Änderung der Buchung erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung per Mail oder auf Wunsch per Post einschließlich der AGB, die jederzeit auf der Homepage www.ferienwohnung-norderney.de nachgelesen werden kann. Die Anzahlung beträgt 20% der Gesamtsumme, mindestens aber 100,00 EUR und muss innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden. Nachdem die Anzahlung geleistet und von NWS bestätigt wurde, kommt der Mietvertrag zustande. Sollte keine Anzahlung geleistet werden bzw. keine Anreise erfolgen, werden dem Gast 90 % des Mietpreises in Rechnung gestellt. Der NWS muss sich den Rücktritt von dem Vertrag für den Fall vorbehalten, dass der Mietvertrag, die Anzahlung oder Restzahlung nicht fristgerecht beim NWS eingehen.

 

2. Restzahlung:

Die Restzahlung muss 14 Tage vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung beim NWS eingegangen sein. Bei einer kurzfristigen Buchung (siehe 1. A.) ist der Gesamtbetrag bei Anreise zu zahlen. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich. Der NWS empfiehlt den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung hin, die Unterlagen können beim NWS angefordert werden oder bei der Online-Buchung unter www.ferienwohnung-norderney.de direkt abgeschlossen werden.

 

3. Rücktritt, Absage, Nichterscheinen:

a) Bei einer ausdrücklichen Absage des Mieters oder Nichterscheinen am Ankunftstag bleibt der vertragliche Anspruch des Vermieters auf Zahlung des Mietzinses abzüglich der 10%igen Pauschale für ersparte Aufwendungen bestehen. Der Nachweis einer größeren Ersparnis bleibt dem Mieter vorbehalten. b) Der Vermieter ist in allen zuvor bezeichneten Situationen gehalten, sich um eine anderweitige Vermietung der Mietsache zu bemühen. Der Mieter zahlt bei einer Weitervermietung lediglich eine Abwicklungsgebühr von 40,- Euro vorbehaltlich des Nachweises eines geringeren Schadens sowie gegebenenfalls den durch einen geringeren Weitervermietungspreis bedingten Schaden.

 

4. Wäsche/ Nebenkosten:

Sofern Bettwäsche und Handtücher nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, sind diese selbst mitzubringen oder im Vorwege beim NWS zu mieten. Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung und die Bereitstellung der Wäsche vom NWS sind eine Wahlleistung und kein Pflichtbestandteil der Buchung. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten. Sie ist vor Ort an die Stadt Norderney zu entrichten.

 

5. Höhere Gewalt:

Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar und erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Parteien vom Mietvertrag zurücktreten.

 

6. Beschaffenheit:

Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von dem im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keine Mängel. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten Mangels der Mietsache ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

 

7. Allgemeine Verpflichtungen:

Das Appartement darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl (Erwachsene und Kinder, inkl. etwaiger Aufbettungen) bewohnt und benutzt werden. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen. Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus dem Appartement nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird. Alle Mietsachen, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, müssen vom Mieter ersetzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Mietzeit entstehen, sofort zu melden. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Umbuchung, Minderung oder einer Gutschrift verwirkt. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Appartement selbst sauber zu halten. Am Abreisetag ist das Appartement besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, Abwaschen, Geschirrspüler ausräumen, Entleerung des Kaminofens) zu übergeben. Entstehende Kosten für notwendige Aufräumaktionen nach Abreise werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

8. Haustiere:

Haustiere sind nur in einigen Wohnungen auf Anfrage und gegen einen Aufpreis möglich.

 

9. Ankunft / Abreise:

Gebuchte Appartements stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte eine verspätete Anreise erfolgen, wird um eine rechtzeitige Rückmeldung gebeten. Die Schlüsselübergabe erfolgt am Haus. Am Abreisetag ist das Appartement bis um 10.00 Uhr ordnungsgemäß an die Firma NWS zu übergeben.

 

10.Hinweis:

Wir weisen Sie darauf hin, dass es außerhalb der Saison (01.10. bis 15.05. eines jeden Jahres) auf Norderney zu Ruhebeeinträchtigungen durch Renovierungsarbeiten oder Bauarbeiten auf der Insel kommen kann. Wir haften nicht für das Beeinträchtigen, da dies ein normaler Vorgang auf der Insel darstellt und dies ausdrücklich toleriert werden muss.

 

11. Haftung:

Die vertragliche wie auch deliktische Haftung des Vermieters ist auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Für in die Wohnungen eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.

 

12. Salvatorische Klausel:

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Im Falle einer ungültigen Regelung tritt eine nächst nahe kommende Bestimmung in Kraft.

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