AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeines:

Die Firma Norderneyer Wohnungs-Service, Dorota Henin (nachfolgend „Vermittler“) schließt die Mietverträge im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers ab. Sie ist nur Vermittler und vom Eigentümer bevollmächtigt, in seinem Namen und für seine Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben und zu empfangen sowie Ihre Zahlungen entgegen zu nehmen.

Der Vermittler ist kein Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
                   

1. Vertragsabschluss Mietvertrag:

Eine Buchung kann fern-/ mündlich, schriftlich oder online erfolgen. Bei jeder Buchung oder Änderung der Buchung erhält der Mieter eine Buchungsbestätigung per Mail oder auf Wunsch per Post. Der allgemeinen Geschäftsbedingungen können auf der Homepage www.ferienwohnung-norderney.de/agb nachgelesen werden. Der Vertrag tritt in Kraft, sobald alle erforderlichen Angaben vorliegen und eine schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Vermittler erfolgt ist.


2. Bezahlung:

Die Anzahlung beträgt 20% der Gesamtsumme, mindestens aber 100,00 EUR und muss innerhalb von 7 Tagen bezahlt werden. Die Restzahlung muss 14 Tage vor Anreise ohne nochmalige Aufforderung beim Vermittler eingegangen sein. Bei einer kurzfristigen Buchung  ist der Gesamtbetrag bei Anreise in bar zu zahlen. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich. Alle Hinweise zur Bezahlung stehen in der Buchungsbestätigung. Erfolgt die An- oder Restzahlung nicht innerhalb des in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungsziels, behält sich der Vermittler das Recht vor, die Buchung einseitig zu stornieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die gebuchte Leistung. Etwaige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Der Vermittler empfiehlt den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung. Die Unterlagen können beim Vermittler angefordert werden oder bei der Online-Buchung unter www.ferienwohnung-norderney.de direkt abgeschlossen werden.


3. Rücktritt, Stornierung, Nichterscheinen:

Ein Rücktritt oder eine Stornierung nach Vertragsabschluss ist nur in schriftlicher Form gültig. Im Falle eines Rücktritts oder Stornierung  bleibt der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der vereinbarten Miete bestehen. Eine Umbuchung ist nur mit Zustimmung beider Vertragsparteien möglich. Wenn eine Umbuchung akzeptiert wird, bestätigt der Vermittler dies dem Mieter. Eine Stornierung bis 90 Tage vor Anreisedatum ist kostenfrei, für Stornierungen zu einem späteren Zeitpunkt werden 90% der Buchungssumme berechnet. Sofern die Unterkunft weitervermietet werden kann, verringert sich der zu noch zu zahlende Betrag. Der Mieter erhält hierzu nach dem gebuchten Abreisezeitpunkt eine Stornoabrechnung.

Bei Buchungen über externe Portale wie z.B. Booking.com, FeWo Direkt u.a. können abweichende Stornobedingungen gültig sein und werden bei den jeweiligen Objekten angezeigt.


4. Wäsche/ Nebenkosten:

Sofern Bettwäsche und Handtücher nicht im Mietvertrag aufgeführt sind, sind diese selbst mitzubringen oder im Vorwege beim Vermittler zu mieten. Die Nebenkosten für Strom, Wasser und Gas sind im Mietpreis enthalten. Die Endreinigung und die Bereitstellung der Wäsche vom NWS sind eine Wahlleistung und kein Pflichtbestandteil der Buchung. Die ortsübliche Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten.


5. Haftung des Vermieters / Vermittlers:

Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben– und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,  soweit ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen erbracht werden, wie zum Beispiel ein Internetzugang oder Fernsehprogramme.

Der Vermittler haftet ausschließlich für eigene Fehler bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Vermieter.

Der Vermieter wird von der Verpflichtung zur Leistung freigestellt, soweit seine Leistung durch einen Umstand, den er nicht zu vertreten hat, unmöglich wird, z.B. durch Wasser- oder Brandschäden. Kann die Wohnung aus sonstigen Gründen nicht zur Verfügung gestellt werden, hat der Vermieter das Recht, eine gleichwertige Wohnung zu stellen.

Für alle vom Mieter in die Wohnung eingebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.

Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Eigentümer, nicht der Vermittler.

Geringfügige Abweichungen des Mietgegenstandes insbesondere hinsichtlich einzelner Ausstattungsmerkmale von dem im Internet oder anderweitig ersichtlichen Abbildungen sind möglich und begründen keine Mängel. Im Falle eines nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Vermieter verursachten

Mangel der Mietsache, ist die etwaige Haftung des Vermieters auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ausgeschlossen.

 

7. Pflichten des Mieters:

Das Appartement darf nur mit der vereinbarten Personenanzahl (Erwachsene und Kinder, inkl. etwaiger Aufbettungen) bewohnt und benutzt werden. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen.

Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Das Übertreten dieser Hausordnung kann einen Verweis aus dem Appartement nach sich ziehen, ohne dass der Vermietungspreis ganz oder teilweise erstattet wird.

Alle Mietsachen, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, müssen vom Mieter ersetzt werden. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Mietzeit entstehen, sofort zu melden. Bei verzögerter Reklamation wird der Anspruch auf Umbuchung, Minderung oder einer Gutschrift verwirkt. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft.

Der Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Appartement selbst sauber zu halten. Am Abreisetag ist das Appartement besenrein (Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, Abwaschen, Geschirrspüler ausräumen, Entleerung des Kaminofens) zu übergeben. Entstehende Kosten für notwendige Aufräumaktionen nach Abreise werden gesondert in Rechnung gestellt.

Das Rauchen in allen Ferienunterkünften ist ausnahmslos untersagt.

Beim Verlassen der Wohnung sind sämtliche Fenster, Außentüren und Wasserhähne zu schließen und alle elektrischen Geräte und Anlagen einschließlich  der Beleuchtung abzuschalten. 

In dringenden Fällen ist es dem Vermittler oder einer von ihm beauftragten Person gestattet, die Wohnung zu betreten.


8. Haustiere:

Haustiere sind nur in einigen Wohnungen auf Anfrage und gegen einen Aufpreis möglich.


9. Ankunft / Abreise:

Gebuchte Appartements stehen dem Gast am Anreisetag spätestens ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sollte eine spätere Anreise erfolgen, wird um eine rechtzeitige Rückmeldung gebeten. Die Schlüsselübergabe erfolgt am Haus. Am Abreisetag ist das Appartement bis um 10.00 Uhr ordnungsgemäß an den Vermittler zu übergeben.


10.Hinweis (Baulärm):

Wir weisen Sie darauf hin, dass es außerhalb der Saison (01.10. bis 15.05. eines jeden Jahres) auf Norderney zu Ruhebeeinträchtigungen durch Renovierungsarbeiten oder Bauarbeiten auf der Insel kommen kann. Wir haften nicht für das Beeinträchtigen, da dies ein normaler Vorgang auf der Insel darstellt und dies ausdrücklich toleriert werden muss.


11. Haftung:

Die vertragliche wie auch deliktische Haftung des Vermieters ist auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt. Für in die Wohnungen eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nicht.


12. Salvatorische Klausel:

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Im Falle einer ungültigen Regelung tritt eine nächst nahe kommende Bestimmung in Kraft.

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